Verbot an die Juden Gebr. Josef und Israel Mayer zu Rödelheim, Hammelvieh zu schlachten
HStAD F 24 C Nr. 600/3, zu Datum
Laufzeit / Datum
1750 Bearbeitung
Friedrich BattenbergStückangaben
Regest
Verbot an die Juden Gebr. Josef und Israel Mayer zu Rödelheim, die für 90 Reichstaler erworbenen 99 Stück Hammelvieh zu schlachten, weil diese sich auf Anzeige des Fleischschätzers Kaspar Füg, des Metzgers Otto Krecker sowie der Juden Mortge David und Israel Mortge als schadhaft erwiesen haben.
Enthält
- Rödelheimer Regierungsprotokolle von 1750 August 20 bis August 27 mit beigefügter Anzeige von 1750 August 19
Siehe auch
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Orte
- Hessische Flurnamen
- Historische Kartenwerke
- Topografie des Nationalsozialismus in Hessen
- Historisches Ortslexikon
- Synagogen in Hessen
- Topografische Karten
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verbot an die Juden Gebr. Josef und Israel Mayer zu Rödelheim, Hammelvieh zu schlachten“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8259_verbot-an-die-juden-gebr-josef-und-israel-mayer-zu-roedelheim-hammelvieh-zu-schlachten> (aufgerufen am 27.11.2025)
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