Verbot an die Juden Gebr. Josef und Israel Mayer zu Rödelheim, Hammelvieh zu schlachten

HStAD F 24 C Nr. 600/3, zu Datum  
Laufzeit / Datum
1750
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Verbot an die Juden Gebr. Josef und Israel Mayer zu Rödelheim, die für 90 Reichstaler erworbenen 99 Stück Hammelvieh zu schlachten, weil diese sich auf Anzeige des Fleischschätzers Kaspar Füg, des Metzgers Otto Krecker sowie der Juden Mortge David und Israel Mortge als schadhaft erwiesen haben.

Enthält

  • Rödelheimer Regierungsprotokolle von 1750 August 20 bis August 27 mit beigefügter Anzeige von 1750 August 19

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verbot an die Juden Gebr. Josef und Israel Mayer zu Rödelheim, Hammelvieh zu schlachten“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8259_verbot-an-die-juden-gebr-josef-und-israel-mayer-zu-roedelheim-hammelvieh-zu-schlachten> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/8259