Reskript der Regierung zu Darmstadt über das Verbot an Juden, Schlachtvieh von Kälbern und Schweinen aufzukaufen
HStAD E 10 Nr. 2588 Bl. 15-17
Laufzeit / Datum
1749 Bearbeitung
Friedrich BattenbergStückangaben
Regest
Reskript der Regierung zu Darmstadt an das Amt Darmstadt über die Umsetzung des Zunftbriefs der Metzger zu Darmstadt über das Verbot an Juden, Schlachtvieh von Kälbern und Schweinen aufzukaufen und dadurch zur Teuerung beizutragen.
Enthält
- Reskript von 1749 Februar 24 mit beigefügtem Auszug aus dem Metzgerzunftbrief und Schlachtreglement (undatiert, §§ 14 und 15), mit Vermerk, dass diese Verordnung der Zent Pfungstadt publiziert worden sei
Archivangaben
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Reskript der Regierung zu Darmstadt über das Verbot an Juden, Schlachtvieh von Kälbern und Schweinen aufzukaufen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8257_reskript-der-regierung-zu-darmstadt-ueber-das-verbot-an-juden-schlachtvieh-von-kaelbern-und-schweinen-aufzukaufen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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