Gewährung eines Gehalts und Erlass des Schutzgeldes für den Hofgoldsticker Wolf Koppel zu Darmstadt und dessen Sohn

HStAD D 8 Nr. 267/10 (2)  
Laufzeit / Datum
1774-1797
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Gewährung eines Gehalts sowie Erlass des den Juden des Landes auferlegten Schutzgeldes für den Hof- und Regierungsgoldsticker Wolf Koppel [aus Trebur] zu Darmstadt und dessen Sohn Koppel Wolf.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gewährung eines Gehalts und Erlass des Schutzgeldes für den Hofgoldsticker Wolf Koppel zu Darmstadt und dessen Sohn“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8103_gewaehrung-eines-gehalts-und-erlass-des-schutzgeldes-fuer-den-hofgoldsticker-wolf-koppel-zu-darmstadt-und-dessen-sohn> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/8103