Landgräfliche Verordnung über ein Ausfuhrverbot für Gold, Silber und Münzen mit dem Verweis, hierbei besonders auf Juden zu achten
Stückangaben
Regest
Landgräflich-hessen-kasselische Verordnung über das Verbot, Gold, Silber und hochwertige Münzen ins Ausland zu verschleppen; hierauf sei besonders bei den Juden ist zu achten, die bei Zuwiderhandlung des landgräflichen Schutzes verlustig gehen sollen.
Enthält
- Druckausgabe der Verordnung von 1735 September 15
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
✓
Arcinsys-ID
Archivkontext
Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Landgräfliche Verordnung über ein Ausfuhrverbot für Gold, Silber und Münzen mit dem Verweis, hierbei besonders auf Juden zu achten“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8078_landgraefliche-verordnung-ueber-ein-ausfuhrverbot-fuer-gold-silber-und-muenzen-mit-dem-verweis-hierbei-besonders-auf-juden-zu-achten> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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