Kurmainzische Ordnung über Zuständigkeitsüberweisung innerjüdischer Streitfälle an die Rabbiner

HStAD C 4 Nr. 230/6 Bl. 149-149v  
Laufzeit / Datum
1773
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Ordnung des kurmainzischen Geheimen Rats des Inhalts, dass alle innerjüdischen Streitfälle ("Jud contra Jud"), deren Zuständigkeit den Rabbinern unterliegt, vorbehaltlich der zulässigen Appellationen an den zuständigen Rabbiner verwiesen werden sollen und diesem gegebenenfalls Amtshilfe zu leisten ist.

Enthält

  • Abschrift einer Verordnung von 1773 März 26

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Kurmainzische Ordnung über Zuständigkeitsüberweisung innerjüdischer Streitfälle an die Rabbiner“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/7145_kurmainzische-ordnung-ueber-zustaendigkeitsueberweisung-innerjuedischer-streitfaelle-an-die-rabbiner> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/7145