Kurmainzische Ordnung über Zuständigkeitsüberweisung innerjüdischer Streitfälle an die Rabbiner
Stückangaben
Regest
Ordnung des kurmainzischen Geheimen Rats des Inhalts, dass alle innerjüdischen Streitfälle ("Jud contra Jud"), deren Zuständigkeit den Rabbinern unterliegt, vorbehaltlich der zulässigen Appellationen an den zuständigen Rabbiner verwiesen werden sollen und diesem gegebenenfalls Amtshilfe zu leisten ist.
Enthält
- Abschrift einer Verordnung von 1773 März 26
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kurmainzische Ordnung über Zuständigkeitsüberweisung innerjüdischer Streitfälle an die Rabbiner“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/7145_kurmainzische-ordnung-ueber-zustaendigkeitsueberweisung-innerjuedischer-streitfaelle-an-die-rabbiner> (aufgerufen am 26.11.2025)
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