Bestätigung eines kurmainzischen Privilegs für die Judenschaft Mainz über die Kompetenz des Rabbiners in Zeremonialsachen

HStAD C 1 A Nr. 76 Bl. 208-208v, 221v  
Laufzeit / Datum
1630
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Bestätigung eines Privilegs Kurfürst Johann Adams von Mainz für die Judenschaft des Erzstifts über die Kompetenz des Rabbiners in Mainz zur Entscheidung von Zeremonialstreitigkeiten.

Weitere Angaben

Schaab, Geschichte der Juden zu Mainz, S. 207-209 [dort versehentlich von Anselm Franz die Rede]

Enthält

  • Abschrift eines Dekrets Kurfürst Anselm Kasimir' von Mainz von 1630 Januar 18

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bestätigung eines kurmainzischen Privilegs für die Judenschaft Mainz über die Kompetenz des Rabbiners in Zeremonialsachen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/7129_bestaetigung-eines-kurmainzischen-privilegs-fuer-die-judenschaft-mainz-ueber-die-kompetenz-des-rabbiners-in-zeremonialsachen> (aufgerufen am 26.11.2025)

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