Bestätigung eines kurmainzischen Privilegs für die Judenschaft Mainz über die Kompetenz des Rabbiners in Zeremonialsachen
Stückangaben
Regest
Bestätigung eines Privilegs Kurfürst Johann Adams von Mainz für die Judenschaft des Erzstifts über die Kompetenz des Rabbiners in Mainz zur Entscheidung von Zeremonialstreitigkeiten.
Weitere Angaben
Schaab, Geschichte der Juden zu Mainz, S. 207-209 [dort versehentlich von Anselm Franz die Rede]
Enthält
- Abschrift eines Dekrets Kurfürst Anselm Kasimir' von Mainz von 1630 Januar 18
Archivangaben
Arcinsys-ID
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Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bestätigung eines kurmainzischen Privilegs für die Judenschaft Mainz über die Kompetenz des Rabbiners in Zeremonialsachen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/7129_bestaetigung-eines-kurmainzischen-privilegs-fuer-die-judenschaft-mainz-ueber-die-kompetenz-des-rabbiners-in-zeremonialsachen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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