Verordnung der Regierung Gießen an die Beamten des Oberfürstentums die Regelungen der Judenaufnahme betreffend
HStAD E 3 A Nr. 45/13 Bl. 27
Laufzeit / Datum
1785 Bearbeitung
Friedrich BattenbergStückangaben
Regest
Verordnung der Regierung Gießen an die Beamten des Oberfürstentums, wonach bei der Judenaufnahme berichtet werden soll, ob die Aufgenommenen das gesetzmäßige Alter erreicht haben und nicht mit ihren Bräuten verwandt sind.
Enthält
- Abschrift einer Verordnung von 1785 Juni 11
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
✓
Arcinsys-ID
Archivkontext
- ∟ L Juden
Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verordnung der Regierung Gießen an die Beamten des Oberfürstentums die Regelungen der Judenaufnahme betreffend“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6729_verordnung-der-regierung-giessen-an-die-beamten-des-oberfuerstentums-die-regelungen-der-judenaufnahme-betreffend> (aufgerufen am 25.11.2025)
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