Verordnung der Regierung Gießen an die Beamten des Oberfürstentums die Regelungen der Judenaufnahme betreffend

HStAD E 3 A Nr. 45/13 Bl. 27  
Laufzeit / Datum
1785
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Verordnung der Regierung Gießen an die Beamten des Oberfürstentums, wonach bei der Judenaufnahme berichtet werden soll, ob die Aufgenommenen das gesetzmäßige Alter erreicht haben und nicht mit ihren Bräuten verwandt sind.

Enthält

  • Abschrift einer Verordnung von 1785 Juni 11

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Sachbegriffe

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verordnung der Regierung Gießen an die Beamten des Oberfürstentums die Regelungen der Judenaufnahme betreffend“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6729_verordnung-der-regierung-giessen-an-die-beamten-des-oberfuerstentums-die-regelungen-der-judenaufnahme-betreffend> (aufgerufen am 25.11.2025)

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