Kurmainzische Anweisung an die Viztume, die Landesherkunft der in Schutz aufgenommenen Juden festzuhalten

HStAD C 4 Nr. 230/8 Bl. 74; C 4 Nr. 22/1 Bl. 65  
Laufzeit / Datum
1784
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Anweisung der kurmainzischen Landesregierung zu Mainz an die Viztume, Oberämter und Ämter des Landes bei der Schutzaufnahme von Juden jeweils festzuhalten, ob diese in- oder ausländische sind oder eine in- oder ausländische Jüdin heiraten wollen.

Enthält

  • Gedrucktes Ausschreiben von 1784 Januar 30, hier an das Amt Seligenstadt mit Eingangsvermerk von März 15
  • Abschrift des Ausschreibens von 1784 Januar 30.

Indizes

Sachbegriffe

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Kurmainzische Anweisung an die Viztume, die Landesherkunft der in Schutz aufgenommenen Juden festzuhalten“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6727_kurmainzische-anweisung-an-die-viztume-die-landesherkunft-der-in-schutz-aufgenommenen-juden-festzuhalten> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/6727