Kurmainzischer Erlass zur Regelung der Ausgabe von Schutzbriefen an Juden
HStAD C 1 A Nr. 76 Bl. 134v
Laufzeit / Datum
1720 Bearbeitung
Friedrich BattenbergStückangaben
Regest
Erlass einer kurmainzischen Verordnung des Inhalts, dass für die Juden zu Mainz nur dann Schutzbriefe ausgefertigt werden, wenn ein Attestat der Vorgänger über ein ausreichenden Vermögen für die Schutzgeldleistung vorliegt.
Enthält
- Abschrift einer Verordnung Kurfürst Lothar Franz' von Mainz von 1720 März 8
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Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kurmainzischer Erlass zur Regelung der Ausgabe von Schutzbriefen an Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6602_kurmainzischer-erlass-zur-regelung-der-ausgabe-von-schutzbriefen-an-juden> (aufgerufen am 26.11.2025)
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