Klage des Hans Bopp zu Ginnheim gegen den Juden Moschi zu Hochheim
Stückangaben
Regest-Typ
Konzept
Regest
Aufgrund einer Klage von Hans Bopp aus Ginnheim weisen die hanauischen Befehlhaber den Schultheißen zu Bergen an, Bopp und den Juden Moschi aus Hochheim vorzuladen und beide miteinander abrechnen zu lassen. Weigert sich Moschi, vor dem Schultheißen zu erscheinen, oder entdeckt dieser in der von Moschi vorgelegten Rechnung "unfugk", sollen die Außenstände des Juden im Amt Bornheimer Berg mit Arrest belegt werden.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Klage des Hans Bopp zu Ginnheim gegen den Juden Moschi zu Hochheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6562_klage-des-hans-bopp-zu-ginnheim-gegen-den-juden-moschi-zu-hochheim> (aufgerufen am 25.11.2025)
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