Türkensteuer und Vermögen der Juden Lubgen und Hirtz zu Alten-Buseck sowie Vermögen des Löw zu Echzell
Stückangaben
Regest
Bei dem am 25. Dezember 1595 fällig werdenden dritten Ziel der 1594 zu Treysa bewilligten Türkensteuer haben die Juden Lubgen und Hirtz zu Alten-Buseck mit 9 Albus 4 Heller von je 100 fl. den doppelten Steuersatz und damit von ihrem auf 250 fl. taxierten Vermögen 23 Albus 4 Heller zu zahlen.
Das Vermögen des Löw zu Echzell wird auf 150 fl. geschätzt.
Archivangaben
Altsignatur
19a Reg. Marburg Nr. 214
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Türkensteuer und Vermögen der Juden Lubgen und Hirtz zu Alten-Buseck sowie Vermögen des Löw zu Echzell“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6556_tuerkensteuer-und-vermoegen-der-juden-lubgen-und-hirtz-zu-alten-buseck-sowie-vermoegen-des-loew-zu-echzell> (aufgerufen am 25.11.2025)
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