Den Zehntleuten des Deutschen Ordens zu Dutenhofen abgepfändetes und den Juden zu Weilmünster versetztes Vieh
Stückangaben
Regest-Typ
Abschriften der Zeit
Regest
Am 28. März 1582 ergeht ein kaiserliches Mandat an Graf Albrecht von Nassau mit der Weisung, den Deutschordensleuten zu Dudenhofen das wegen strittiger Türkensteuer abgepfändete und den Juden zu Weilmünster versetzte Vieh wiederzubeschaffen oder zu ersetzen.
Am 19. Februar 1583 zeigt der nassauische Anwalt dem Reichskammergericht an, daß die gepfändeten Deutschordensleute ihr Vieh bei den Juden ausgelöst haben, und hinterlegt die von ihnen dafür aufgewandte Summe von 43 fl. weniger 18 Denar bis zur Klärung des Streits über die Türkensteuer.
Ausstellungsort
Speyer
Weitere Angaben
vgl. auch Regest Nr. 2896
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Siehe auch
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Den Zehntleuten des Deutschen Ordens zu Dutenhofen abgepfändetes und den Juden zu Weilmünster versetztes Vieh“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6542_den-zehntleuten-des-deutschen-ordens-zu-dutenhofen-abgepfaendetes-und-den-juden-zu-weilmuenster-versetztes-vieh> (aufgerufen am 26.11.2025)
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