Den Zehntleuten des Deutschen Ordens zu Dutenhofen abgepfändetes und den Juden zu Weilmünster versetztes Vieh

HStAM 106a Deutscher Orden Nr. 14/40  
Laufzeit / Datum
1582 März 28 - 1583 Februar 19
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Abschriften der Zeit

Regest

Am 28. März 1582 ergeht ein kaiserliches Mandat an Graf Albrecht von Nassau mit der Weisung, den Deutschordensleuten zu Dudenhofen das wegen strittiger Türkensteuer abgepfändete und den Juden zu Weilmünster versetzte Vieh wiederzubeschaffen oder zu ersetzen.
Am 19. Februar 1583 zeigt der nassauische Anwalt dem Reichskammergericht an, daß die gepfändeten Deutschordensleute ihr Vieh bei den Juden ausgelöst haben, und hinterlegt die von ihnen dafür aufgewandte Summe von 43 fl. weniger 18 Denar bis zur Klärung des Streits über die Türkensteuer.

Ausstellungsort

Speyer

Weitere Angaben

vgl. auch Regest Nr. 2896

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Den Zehntleuten des Deutschen Ordens zu Dutenhofen abgepfändetes und den Juden zu Weilmünster versetztes Vieh“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6542_den-zehntleuten-des-deutschen-ordens-zu-dutenhofen-abgepfaendetes-und-den-juden-zu-weilmuenster-versetztes-vieh> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/6542