Pfändung bei dem Amöneburger Bürger Jörg Keil
Stückangaben
Regest
Jörg Keil zu Amöneburg beschwert sich am [10.] Juni 1579 beim mainzischen Amtmann ebenda, daß die auf Betreiben seiner Gläubiger vom Rat der Stadt bei ihm durchgeführte Pfändung nicht ordnungsgemäß erfolgt und sein Besitz zu gering geschätzt worden ist. So hat man es unter anderem versäumt, die Forderungen des Juden vorher dem Landbrauch nach am Rathaus anzuschlagen. Auch hat der Schultheiß auf Betreiben des Juden Samuel am Pfingstdienstag [Juni 9] in Abwesenheit von Keil und seiner Frau einen verschlossenen Tisch mit Briefen und Kerben aus dessen Haus holen lassen.
Vom Amtmann von dieser Klage unterrichtet, antworten Bürgermeister und Rat zu Amöneburg am 13. Juni, daß Keil bei der Witwe des Jörg Rau von Holzhausen und dem Juden Manasso zu Holzhausen hoch verschuldet war, so daß sein Besitz gepfändet werden mußte.
Bei einem am gleichen Tage von einem Notar vorgenommenen Verhör der von Keil benannten Zeugen bestätigt Engel Schuchart, daß der Jude ihr den von Keil erwähnten Tisch am Pfingstdienstag ins Haus gebracht hat.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Pfändung bei dem Amöneburger Bürger Jörg Keil“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6537_pfaendung-bei-dem-amoeneburger-buerger-joerg-keil> (aufgerufen am 25.11.2025)
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