Abgaben der Juden zu Wanfried und Altenburschla

HStAM S Nr. 604  
Laufzeit / Datum
1574 Dezember 6
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Salbucheinträge

Regest

Der Judenzoll zu Wanfried beträgt 1 Albus. Die zehn am Ort mit Genehmigung des Landgrafen von Hessen-Kassel lebenden Juden zahlen jeder 4 fl. Schutzgeld. An Hauszins geben Salomon und David je ein Rauchhuhn, einen Hahn und zwanzig Eier. In Altenburschla zahlen Mosche der Kleine und Mosche Dickkopf je 2 Albus und ein Huhn, während Lasarus eine Gans, zwei Hühner, ein halbes Schock Eier und 4 Albus gibt.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Abgaben der Juden zu Wanfried und Altenburschla“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6520_abgaben-der-juden-zu-wanfried-und-altenburschla> (aufgerufen am 26.11.2025)

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