Einnahmen an Judenschutzgeld und Judenzoll im Niederfürstentum Hessen
Stückangaben
Regest-Typ
Rechnungseinträge
Regest
In Auszügen der Landrechnung des Niederfürstentums Hessen werden folgende Einnahmen an Judenschutzgeld und Judenzoll vermerkt: Der Schultheiß zu Allendorf erhält 1552 3 fl. Schutzgeld. Im Amt Friedewald werden 1554 3 Knacken 2 Denar Judenzoll verbucht. In Hersfeld wird 1552 und 1554 kein Schutzgeld gezahlt. 1556 werden 4 fl. verbucht. Der Schultheiß zu Witzenhausen empfängt 1552 10 fl. 19 Albus von den Juden, 1554 und 1556 beträgt deren Geleitsgeld je 7 fl. 4 Albus.
Weitere Angaben
Bl. 43v, 45r, 69v, 85v; vgl. auch StAMarburg, S 30, Bl. 82r, 88r, 59v, StAMarburg, StAMarburg, S 31, Bl. 34r, 37r, 61r
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Einnahmen an Judenschutzgeld und Judenzoll im Niederfürstentum Hessen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6379_einnahmen-an-judenschutzgeld-und-judenzoll-im-niederfuerstentum-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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