Aufnahme von Juden in Hersfeld

HStAM K Nr. 251  
Laufzeit / Datum
1498 Februar 6 - 1505 November 30
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Kopialbucheinträge, 16. Jahrhundert

Regest

Am 6. Februar 1498 bekundet Abt Volpert zu Hersfeld, daß er den Juden Sauel und seinen Sohn Jacob sowie Salamon, Vifus und Gysschie (Gysschey) mit ihren Frauen, Kindern und Dienstboten von Walpurgis an für ein Jahr in Hersfeld aufgenommen hat. Dafür sollen sie Abt und Stadt zu Walpurgis und Michaelis je 3 fl., das heißt insgesamt 12 fl. Schutzgeld zahlen und die üblichen Abgaben zu Martini und Neujahr entrichten, weiter aber nicht belastet werden. Leihen sie bei Bedarf dem Abt und den Seinen auf Pfänder, können sie pro Woche und Gulden 2 neue Pfennige 1#In späteren Schutzbriefen heißt es zwei hessische Pfennige. Zinsen fordern. Unwissentlich angenommenes Diebesgut soll wie normales Pfandgut behandelt werden. Nach Ablauf ihrer Schutzzeit wird ihnen noch ein halbes Jahr lang freies Geleit auf hersfeldischem Gebiet zugesichert. Am 29. November 1499 2#Von Handtke fälschlich November 30 datiert. wird Gysschie und seiner Frau Hanna der Schutz auf vier Jahre verlängert und das Schutzgeld auf je 2 fl. festgelegt, die jährlich an Abt und Stadt zu zahlen sind. Sonst gelten die alten Bedingungen.
Am 1. Oktober 1500 wird Gysschie der Schutz nochmals auf drei Jahre bestätigt und gleichzeitig Josep mit seiner Frau Beele und seinen Kindern für drei und Kaufman mit seiner Frau Jotte 3#Von Handtke irrtümlich verlesen zu Kaufmann gen. Jotten. und seinem Gesinde für sechs Jahre aufgenommen.
Am 8. Juni 1503 wird Gysschie, seiner Frau Hanna, ihren Kindern sowie seinem Vater und dem Gesinde der Schutz auf weitere drei Jahre verlängert.
1504 läßt Abt Volpert ein Formular für einen Judenschutzbrief entwerfen, bei dem der von den Juden zu treibende Pfandleihhandel ausdrücklich erwähnt wird.
Am 30. November 1505 wird Kaufman und seiner Familie auf weitere drei Jahre Schutz gewährt und das Schutzgeld auf jährlich je 3 fl. für Abt und Stadt festgesetzt. Will Kaufman nach Ablauf der drei Jahre noch bleiben und darauf den Weinkauf geben, soll ihm dies gestattet sein.

Weitere Angaben

Bl. 32v-33r, 43v, 70v-71r, 111v, 133; vgl. Handtke, Hersfelder Juden

Indizes

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Aufnahme von Juden in Hersfeld“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6295_aufnahme-von-juden-in-hersfeld> (aufgerufen am 25.11.2025)

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