Irrungen und Vergleiche zwischen Graf Diether von Isenburg- Büdingen und Walther von Eppstein
Stückangaben
Regest-Typ
Abschriften um 1536
Regest
In einem am 25. Februar 1453 zwischen Graf Diether von Isenburg- Büdingen und Walther von Eppstein geschlossenen Vergleich wird unter anderem beschlossen, die beiderseitigen Gefangenen, es seien Christen oder Juden, freizugeben und auf noch nicht gezahlte Bußgelder und deswegen verhängte Pfändungen zu verzichten, ausgenommen jedoch die Judenbuße zu Ortenberg und 8 fl. von einem Müller.
Der des Juden wegen zu Altenstadt gefangene Schneider soll "dem juden seinen schaden angewinnen, sol man ime gonnen und darin nicht tragen ongeverlich".
In einem zweiten, 1455 geschlossenen Vergleich wird wegen der zu Ortenberg wohnenden Juden vereinbart, daß, sofern künftig ein oder mehrere Juden in Ortenberg wohnen bleiben oder dorthin ziehen, mit ihnen gemäß der isenburgischen Pfandschaftsbriefe verfahren werden soll. Bezüglich der vor dem Abschluß dieses Vergleichs gezahlten Abgaben der Ortenberger Juden wird ein wechselseitiger Verzicht vereinbart.
Weitere Angaben
Bl. 4r, 6r, 7v
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Irrungen und Vergleiche zwischen Graf Diether von Isenburg- Büdingen und Walther von Eppstein“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6263_irrungen-und-vergleiche-zwischen-graf-diether-von-isenburg-buedingen-und-walther-von-eppstein> (aufgerufen am 25.11.2025)
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