Verkündung der Ordnung über das Tragen von Judenzeichen durch den geistlichen Vikar zu Mainz
Stückangaben
Regest-Typ
Kopialbucheintrag des 15. Jahrhunderts
Regest
Der geistliche Vikar zu Mainz verkündet die von Erzbischof Dietrich am 13. November 1451 unter Berufung auf das Konzil von Basel und die Provinzialstatuten seines Vorgängers, des Erzbischofs Peter, beschlossene Ordnung über das Tragen von Judenzeichen. Danach sollen die jüdischen Männer in Gegenwart von Christen und zur Unterscheidung von denselben an ihren Kleidern offen auf der Brust einen Ring aus safrangelben Fäden tragen, die Frauen aber zwei blaue Streifen (due rige blavii coloris) am Obergewand, wie es die Juden in der Stadt Rom tun müssen. Zuwiderhandelnden wird mit dem Ausschluß vom Synagogenbesuch gedroht.
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
✓
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verkündung der Ordnung über das Tragen von Judenzeichen durch den geistlichen Vikar zu Mainz“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6262_verkuendung-der-ordnung-ueber-das-tragen-von-judenzeichen-durch-den-geistlichen-vikar-zu-mainz> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/6262