Aufnahme der Juden Joselin und Fifus in Hersfeld
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Regest-Typ
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Regest
Am 11. Juli 1362 bekundet Abt Johann von Hersfeld, daß er dem Juden Joselin zu Hersfeld nebst Frau, Kindern und Gesinde vom Donnerstag vor der kommenden Fastnacht an [1363 Februar 2] den Schutz auf zwei Jahre verlängert hat. Während dieser Zeit soll von Joselin weder Geld noch Gabe gefordert werden, er böte denn freiwillig etwas an.
Am 26. August bekundet Abt Johann, daß er dem Juden Fifus nebst Frau, Kindern und Gesinde am vergangenen Bartholomäustag Schutz für vier Jahre gewährt und ihn in Hersfeld aufgenommen hat. Dafür soll er jährlich zu Michaelis 8 Pfund Heller zahlen. Die erste Zahlung ist bereits erfolgt. Darüber hinaus soll auch von ihm nichts verlangt werden, was er nicht freiwillig gibt.
Weitere Angaben
Bl. 6v, 98v; vgl. Handtke, Hersfelder Juden
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufnahme der Juden Joselin und Fifus in Hersfeld“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6246_aufnahme-der-juden-joselin-und-fifus-in-hersfeld> (aufgerufen am 25.11.2025)
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