Den Christen zu Bischofsheim wird verboten, den Juden weiterhin Vieh um den halben Anteil zu mästen

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 26182  
Laufzeit / Datum
2. Hälfte 16. Jh.
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Zentgraf zu Bischofsheim berichtet Amtmann und Rentmeister [zu Bergen], daß er auf Befehl der Hanauer Kanzlei den Nachbarn verboten hat, den Juden weiterhin Vieh um den halben Anteil zu mästen, weil dadurch die Gemeindeallmenden überlastet werden und außerdem der Lederhandel leidet, da die Juden die Häute in großen Mengen außer Landes bringen. Die vermehrte Viehhaltung verursacht zudem zahlreiche Flurschäden, da die Feldhüter nicht überall zugleich aufpassen können. Sie soll daher nur noch für den Eigenbedarf erlaubt sein. Gegen diesen Bescheid hat es Beschwerden von Nachbarn gegeben, die kein eigenes Vieh haben, sondern ausschließlich für die Juden mästen. Der Zentgraf erbittet Weisung, wie er sich ihnen gegenüber verhalten soll.

Ausfertigung

Papier o.D.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Den Christen zu Bischofsheim wird verboten, den Juden weiterhin Vieh um den halben Anteil zu mästen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6235_den-christen-zu-bischofsheim-wird-verboten-den-juden-weiterhin-vieh-um-den-halben-anteil-zu-maesten> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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