Vergleich zwischen dem Juden Isaac zu Geismar und Hans Adam zu Werkel
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Der Jude Isaac aus Geismar berichtet Kanzler und Räten zu Kassel, daß ihm Hans Adam aus Werkel 180 Taler schuldet, die jährlich mit 9 Talern verzinst und in drei jeweils zu Michaelis fälligen Raten von zweimal 50 und einmal 80 Talern in den Jahren 1599 bis 1601 zurückgezahlt werden sollten. Hans Adam klagt jedoch, daß er weder Raten noch Zinsen in der laut Verschreibung vom 19. Juni 1599 vereinbarten Form bezahlen kann.
Darauf wird ein Vergleich geschlossen, der zwar den alten Zinssatz von 9 Talern bestätigt, aber die Höhe der Ratenzahlungen herabsetzt. Hans Adam soll neben den bereits am 19. Juni fällig gewesenen Zinsen zu Martini 25 Taler bezahlen und dies bis zur völligen Abtragung der Schuld jährlich wiederholen. Dabei sollen sich die Zinsen bei jeder Ratenzahlung um 1 Taler 1 Ort verringern. Als Sicherheit verpfändet Adam 1/2 Hufe Land und zwei Erbäcker zu Werkel sowie, falls dies zur Bezahlung nicht ausreicht, seine gesamte übrige Habe.
Weitere Angaben
Bl. 86r-87r
Archivangaben
Altsignatur
P
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Vergleich zwischen dem Juden Isaac zu Geismar und Hans Adam zu Werkel“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6218_vergleich-zwischen-dem-juden-isaac-zu-geismar-und-hans-adam-zu-werkel> (aufgerufen am 25.11.2025)
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