Klage des Juden Baruch zu Nieder-Ohmen gegen Johann von Löwenstein zu Storndorf
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Regest
Der Jude Baruch zu Niederohmen berichtet vor der Kanzlei Marburg, daß Johann von Löwenstein zu Storndorf ihm vertraglich die Zahlung von je 2 Königstalern auf 100 fl. zugesichert hat, wenn er ihm beim Verkauf seines Anteils an Storndorf behilflich ist. Baruch klagt, daß Johann von Löwenstein jetzt die Zahlung verweigert.
Der Anwalt des Beklagten bestätigt die Richtigkeit des Vertrags, bestreitet aber, daß Baruch den Käufer, bei dem es sich um den Landgrafen von Hessen handelt, vermittelt hat. Er fordert Baruchs Bestrafung wegen Beleidigung seines Mandanten, den er des Vertragsbruchs beschuldigt hat.
Baruch legt verschiedene Schreiben vor, in denen ihm Johann von Löwenstein Aufträge an den hessischen Kammermeister erteilt hat. Der Anwalt entgegnet, daß Baruch lediglich den landgräflichen Konsens zum Verkauf an andere erwirken sollte und einmal eine Botschaft überbracht hat, wonach der Kammermeister gleich anfangs 19 000 fl. geboten haben sollte.
Da keine Einigung erzielt werden kann, werden die Parteien auf den Rechtsweg verwiesen.
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Bl. 144
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Klage des Juden Baruch zu Nieder-Ohmen gegen Johann von Löwenstein zu Storndorf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6207_klage-des-juden-baruch-zu-nieder-ohmen-gegen-johann-von-loewenstein-zu-storndorf> (aufgerufen am 25.11.2025)
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