Klage des Dietrich Wagner und Jost Schultz aus Burg-Gemünden gegen den Juden Baruch zu Nieder-Ohmen

HStAM Protokolle Nr. II Marburg A 2 Bd. 19  
Laufzeit / Datum
1600 Januar 14/24
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Dietrich Wagner und Jost Schultz aus Burg-Gemünden berichten vor der Kanzlei Marburg, daß ihnen der Jude Baruch zu Niederohmen vor einigen Jahren gegen Zahlung eines Maklerlohns von 50 fl. ein Darlehen des Junkers von Hain von etlichen hundert Gulden vermittelt hat. Baruch selbst hat von diesem Darlehen 60 fl. übernommen und versprochen, sie ebenso wie Schultz und Wagner zu verzinsen, hat jedoch weder eine Sicherheit geboten noch sich später an seine Zusage gehalten. Als von Hain keine Zinsen bekam, hat er das Kapital gekündigt, sich aber bereiterklärt, von Baruch statt des Geldes Pferde oder Kaufmannsware anzunehmen. Von den drei Pferden, die ihm Baruch daraufhin geschickt hat, hat von Hain eines, das auf 11 1/2 fl. geschätzt wurde, behalten und die beiden anderen, die kaum 2 Taler wert waren, zurückgesandt. Jetzt fordert von Hain die 60 fl. von Schultz und Wagner und diese bitten, Baruch, der behauptet, sie bereits mit 70 fl. bezahlt zu haben, anzuhalten, seine Schuld zu begleichen.
Baruch entgegnet, daß er die 50 fl. Maklerlohn nicht bekommen hat. Die 60 fl. hat er von den Klägern und nicht von Junker von Hain erhalten, und von den Klägern sind sie ihm auch aufgekündigt worden. Er hat ihnen darauf zwei Pferde angeboten. Das eine war 40 fl. wert und ist an den Burggrafen zu Merlau gegangen, der es zu einem höheren Preis an den Hof verkauft hat, das andere ist auf 30 fl. geschätzt und von den Klägern abgelehnt worden. Diese haben Baruch später aufgesucht und gesagt, daß von Hain auch weniger gute Pferde als Bezahlung akzeptieren würde. Darauf hat Baruch drei gute Pferde gekauft und von Schultheiß und Schöffen feststellen lassen, daß sie zur Bezahlung ausreichten. Die Kläger haben die Tiere aber vierzehn Tage lang bei sich hungern und verderben lassen und dann zwei wieder zurückgeschickt, die Baruch jedoch erst dann wieder annehmen wollte, wenn sich die Tiere wieder im alten Zustand befinden. Schultz und Wagner haben aber Baruchs Boten so bedrängt, daß er fliehen mußte, und haben die Pferde abermals zurückgesandt. Darauf mußte Baruch sie auf Befehl der Obrigkeit verkaufen und hat für das eine 1 fl. bekommen, für das andere aber dem Bauern 3 fl. zahlen müssen, damit er es annahm.
Schultz und Wagner bestätigen, daß Baruch ihnen zwei Pferde geschickt hat, doch haben deren Besitzer darauf gesessen und Bezahlung gefordert. Die anderen drei Pferde waren nur so viel wert wie eingangs angegeben und sind keineswegs bei den Klägern verdorben, sondern vielmehr gleich zu Junker von Hain nach Roßdorf geschickt worden. Die Schätzung, auf die Baruch sich beruft, ist nicht von den Gerichtsschöffen vorgenommen worden. Baruch wird verurteilt, den Klägern entweder innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen die 60 fl. zu bezahlen oder zu beweisen, daß die Pferde an Zahlungs Statt angenommen wurden.

Weitere Angaben

Bl. 13v-15v

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Klage des Dietrich Wagner und Jost Schultz aus Burg-Gemünden gegen den Juden Baruch zu Nieder-Ohmen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6193_klage-des-dietrich-wagner-und-jost-schultz-aus-burg-gemuenden-gegen-den-juden-baruch-zu-nieder-ohmen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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