Bestrafung des Mainzer Pferdehändlers Nathan zu Kassel
Stückangaben
Regest
Am 18. Januar 1599 beklagt sich der mainzische Stallmeister zu Aschaffenburg bei Landgraf Moritz von Hessen-Kassel, daß man dem von ihm mit 200 Reichstalern zum Pferdekauf nach Kassel geschickten Mainzer Roßkamm Nathan zwei angeblich vor Eröffnung des Marktes erworbene Pferde abgenommen und ihn genötigt hat, dem Verkäufer trotzdem 130 Taler zu geben. Nathan erklärt, daß auch andere Christen und Juden schon vor Öffnung des Marktes gehandelt und gekauft haben, jedoch nur ihm die Pferde abgenommen wurden. Er beteuert überdies, daß er den Kauf nur unter dem Vorbehalt vereinbart hat, daß er das landgräfliche Vorkaufsrecht nicht verletzt und die Pferde nicht für den Marstall des Landgrafen angefordert werden. Der Stallmeister bittet, den Juden, sollte er tatsächlich ordnungswidrig gehandelt haben, an seinem eigenen Vermögen zu strafen, und verlangt sein Geld zurück.
Auf das am 25. Januar in Kassel eingegangene Schreiben antwortet Landgraf Moritz am 26. Januar, daß sich Nathan gegen die Marktordnung vergangen hat und deswegen wie andere Juden auch zu Recht gestraft worden ist. Sollten Christen oder Juden bei ähnlichen Verstößen ungestraft davongekommen sein, so nur, weil man sie nicht auf frischer Tat ertappt hat. Wegen seines Geldes soll der Stallmeister sich an Nathan halten.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bestrafung des Mainzer Pferdehändlers Nathan zu Kassel“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6137_bestrafung-des-mainzer-pferdehaendlers-nathan-zu-kassel> (aufgerufen am 28.11.2025)
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