Forderungen des Juden Mosche zu Hildesheim an die Witwe des Bürgermeisters Hans Siefried zu Witzenhausen
Stückangaben
Regest
Am 4. Januar 1599 berichtet der Jude Mosche zu Hildesheim Kanzler und Räten zu Kassel, daß er dem verstorbenen Bürgermeister Hans Siefried [zu Witzenhausen] am 7. März 1593 elf Faß Göttinger Bier im Wert von 38 Talern 18 Margengroschen geliefert hat.
Am 21. Januar 1594 hat Siefried 21 Taler bezahlt. Seine Witwe weigert sich jedoch, den Rest zu bezahlen, weil, wie sie behauptet, an etlichen Fässern die Reifen abgesprungen waren und sie das ungenießbar gewordene Bier in den Dreck fließen lassen mußten. Nach einer Klage Mosches vor Bürgermeister und Rat zu Witzenhausen hat die Frau ihm 6 Taler angeboten, die er ihr aber durch seinen Boten zurückgeschickt hat, weil er die volle Summe von 10 Talern 18 Margengroschen sowie Zinsen fordert.
Am 26. Januar wird der Schultheiß zu Witzenhausen angewiesen, die Parteien vorzuladen und ihren Streit durch Urteil zu entscheiden.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Juden Mosche zu Hildesheim an die Witwe des Bürgermeisters Hans Siefried zu Witzenhausen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6135_forderungen-des-juden-mosche-zu-hildesheim-an-die-witwe-des-buergermeisters-hans-siefried-zu-witzenhausen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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