Klage gegen den Juden Lev zu Felsberg
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Am 18. Oktober 1597 erheben Alexander Walters Erben aus Treysa vor den Kasseler Räten Klage gegen den Juden Lev zu Felsberg, dem Walter laut Verschreibung drei Kleinodien für 12 1/2 Taler versetzt hatte. Als die Erben jetzt die Pfänder einlösen wollten, stellte sich heraus, daß die von dem Juden vorgelegte Verschreibung an zwei Stellen radiert war. Statt 12 1/2 waren 32 Taler eingetragen und statt der drei nur noch zwei Kleinodien.
Lev will einen jüdischen Eid schwören, daß er zwei Kleinodien mit 32 Talern beliehen hat, und fordert sein Geld. Die ursprüngliche Verschreibung kann er nicht mehr vorlegen, weil er sie Hans Walter gegen das Versprechen der Bezahlung oder anderweitiger Sicherstellung ausgehändigt hat. Da die Räte Bedenken haben, Lev zu vereidigen, fordern sie ihn auf, bis zum 1. November die Originalverschreibung sowie einen Bericht des Rentmeisters zu Felsberg vorzulegen.
Am 2. November muß Lev (Leo) erklären, daß er die Verschreibung verloren hat. Er wird verurteilt, Walters Erben die drei Kleinodien gegen Zahlung von 12 1/2 Talern herauszugeben. Wegen der Radierungen in seinem Exemplar der Verschreibung behalten sich die Räte eine Bestrafung vor.
Weitere Angaben
Bl. 24r, 25r
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Klage gegen den Juden Lev zu Felsberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6071_klage-gegen-den-juden-lev-zu-felsberg> (aufgerufen am 25.11.2025)
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