Aufforderung an den Schultheißen zu Niederrodenbach, sich im strittigen Kuhhandel zwischen einem Juden und Heinrich Rück seinem Amt gemäß zu verhalten
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Regest
Räte und Befehlhaber zu Hanau teilen dem Schultheißen zu [Nieder]Rodenbach mit, daß der Jude die Heinrich Rück verkaufte Kuh, wie Rück beweisen kann, zuvor bereits isenburgischen Untertanen verkauft hatte, die sie ihm aber gefundener Mängel halben zurückgebracht haben. Es gibt mithin keinen Grund, daß dem Juden jetzt gegen Rück "ein sonderbares gemacht werden sollte". Der Schultheiß wird aufgefordert, sich auf sein Amt zu besinnen und den Untertanen keinen Anlaß zu der Behauptung zu geben, er reiche einem heillosen fremden Juden die Hand gegen seinen Nächsten. Die Räte warnen ihn vor den Folgen, die eine solche Handlungsweise für einen Schultheißen haben kann.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Aufforderung an den Schultheißen zu Niederrodenbach, sich im strittigen Kuhhandel zwischen einem Juden und Heinrich Rück seinem Amt gemäß zu verhalten“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/6054_aufforderung-an-den-schultheissen-zu-niederrodenbach-sich-im-strittigen-kuhhandel-zwischen-einem-juden-und-heinrich-rueck-seinem-amt-gemaess-zu-verhalten> (aufgerufen am 26.11.2025)
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