Verordnung zur Erhebung der Türkensteuer in der Landgrafschaft Hessen-Kassel
Stückangaben
Regest-Typ
Druck d.Z
Regest
In einer Verordnung zur Erhebung der Türkensteuer in der Landgrafschaft Hessen-Kassel wird unter anderem festgelegt, daß jeder Jude, sei er jung oder alt, unter dem Landgrafen oder unter einem von Adel gesessen, zum ersten Ziel 1/2 fl. zahlen soll, wobei die Reichen die Armen zu unterstützen haben. Zum zweiten und zu allen folgenden Zielen muß jeder von je 100 fl. Vermögen 2 Schreckenberger geben, doch soll damit "ihr wucher unbekrefftigt sein”.
Ausstellungsort
Treysa
Weitere Angaben
vgl. auch HStAMarburg, 73 Landstände Nr. 12, Bl. 22-23
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verordnung zur Erhebung der Türkensteuer in der Landgrafschaft Hessen-Kassel“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5970_verordnung-zur-erhebung-der-tuerkensteuer-in-der-landgrafschaft-hessen-kassel> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/5970