Judenzoll zu Wommen
Stückangaben
Regest
Am 14. August 1594 berichten Zolleinnehmer und Vogt zu Wommen Rentmeister und Schultheiß zu Sontra, daß die Juden häufig versuchen, den Zoll zu Wommen zu umgehen und Nebenwege über Breitzbach und Nesselröden nehmen. Werden sie dabei gefaßt, müssen sie 5 fl. Buße zahlen. Der deswegen Klage führende Jude [Abraham von Frankenfeld] ist, als er auf dem Weg nach Nesselröden angetroffen wurde, trotz der Aufforderung, zunächst nach Wommen zu gehen, weitergezogen und hat dem Vogt, der ihn daraufhin angesprochen hat, 1 Taler geboten mit der Bitte, ihn passieren zu lassen. Dieser hat ihn jedoch dem Junker [Werner Treusch von Buttlar] überantwortet, der dafür gesorgt hat, daß er dem Zöllner die Buße von 5 fl. bezahlte.
Der Bericht schließt mit den Worten "... und so sie keine forcht hetten vor den Treuschen, so ging kein jude hir durch". Rentmeister und Schultheiß schicken ihn am 16. August nach Kassel und fügen hinzu, daß Werner Treusch von Buttlar bei mündlicher Befragung die Angaben bestätigt hat. Im übrigen hat er sich auf die Landesordnung berufen, die bestimmt, daß einem bei einem Zollvergehen gefaßten Juden alles Geld abzunehmen ist, das er bei sich führt.
Am 19. August fordern die Kasseler Räte Treusch von Buttlar auf, dem Juden Abraham von Frankenfeld die 19 fl. zurückzugeben, die er ihm außer der Zollbuße abgenommen hat.
Darauf antwortet Treusch am 24. August, daß er nur auf Bitten der Zöllner tätig geworden ist, da diese ohne sein Eingreifen von den Juden, die immer wieder versuchen, den Zoll zu umgehen, weder Zoll noch Zollstrafen erhalten würden. Bei seinem Vorgehen stützt er sich auf eine Erklärung des Vogts, wonach dem Landgrafen die Buße von 5 fl. zu zahlen ist, das übrige mitgeführte Geld aber dem Gerichtsherrn zusteht, "damit dan andern judde ein abschewens gemacht" wird.
Will man jedoch künftig auf seine Hilfe und den Zoll zu Wommen verzichten und sollten die Juden "die freyheit, wan sie den zoll vergehen durch zue wanderen haben, konnen sie dißes orts woll frey unahngehalten pleiben und durchziehen".
Siehe auch
Weitere Angebote in LAGIS (Bezugsort)
Orte
Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Judenzoll zu Wommen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5959_judenzoll-zu-wommen> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/5959