Türkensteuerzahlung der Juden im Oberfürstentum Hessen

HStAM 74 Obersteuereinnehmer Nr. 18  
Laufzeit / Datum
1594 - 1595
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Die unter dem Adel im Oberfürstentum Hessen gesessenen Juden sollen bei Erhebung des ersten Ziels der Türkensteuer eine Kopfsteuer von je 1/2 fl. zahlen und außerdem ihr Vermögen versteuern. Nach den zu diesem Zwecke durchgeführten Erhebungen beträgt der zu versteuernde Besitz der Juden im Busecker Tal 300 fl. Die zu Ziegenberg und [Langen]Hain unter Georg und Hans von Diede sitzenden siebzehn Juden haben ebenfalls 300 fl. zu versteuern. Die acht Juden unter Karl von Dörnberg zu Bisses und die neun unter denen von Knoblauch zu Hatzbach besitzen dagegen kein Vermögen. Neununddreißig Juden, die unter den Nordeck von Rabenau im Londorfer Grund leben, versteuern 2800 fl. Acht Juden zu Winnen, Nordeck und Wermertshausen besitzen zusammen 100 fl.
Die acht Juden der Rau von Holzhausen zu Holzhausen haben 250 fl. zu versteuern. Ebensoviele jüdische Hintersassen der Schencken zu Schweinsberg in Schweinsberg sowie sieben Juden im Schenckischen Eigen und dreizehn Juden zu Hermannstein versteuern je 200 fl. Ein zu Schiffelbach unter denen von Schleier gesessener Jude besitzt 25 fl.
Drei unter den Schutzbar gen. Milchling und denen von Schwalbach zu Trohe lebende Juden zahlen ihre Steuer von 250 fl. Siebzehn Juden der Schutzbar gen. Milchling zu Sichertshausen besitzen zusammen 800 fl.
Neun Hintersassen des Johann Jost von Weiters zu Kestrich und Gleimenhain versteuern 250 fl.
Die sechzehn unter Johann von Windhausen zu Winnerod lebenden Juden haben nichts.
Insgesamt zahlen die Hintersassen der Adeligen und etliche Juden bei dieser Steuererhebung 702fl. 2 Albus 7 Heller.
Die bei Erhebung des ersten Steuerziels tatsächlich eingegangenen Zahlungen werden wie folgt angegeben: Busecker Tal - 11 Albus Kopfsteuer, 1 Albus Vermögenssteuer; unter Albrecht von Dernbach - 8 1/2 Albus Kopfsteuer, 1 Albus Vermögenssteuer; unter Karl von Dörnberg zu Bisses - 4 Albus Kopfsteuer; unter Kurt und Hermann von Knoblauch zu Hatzbach - 4 1/2 Albus Kopfsteuer; unter den Nordeck von Rabenau im Londorfer Grund 19 1/2 Albus Kopfsteuer, 9 Albus 4 Heller Vermögenssteuer; unter den Nordeck zu Nordeck, Winnen und Wermertshausen - je 4 Albus Kopf- und Vermögenssteuer; unter den Rau von Holzhausen - 4 Albus Kopfsteuer, 40 Heller Vermögenssteuer; unter den Schencken zu Schweinsberg - 4 Albus Kopfsteuer, 8 Heller Vermögenssteuer; im Schenckischen Eigen - 3 1/2 Heller Kopfsteuer, 8 Heller Vermögenssteuer; zu Hermannstein - 6 1/2 Albus Kopfsteuer, 8 Heller Vermögens- Steuer; unter denen von Schleier zu Schiffelbach - 6 Heller Kopfsteuer, 1 Heller Vermögenssteuer; unter den Schutzbar gen. Milchling und denen von Schwalbach zu Trohe - 1 1/2 Albus Kopfsteuer, 10 Heller Vermögenssteuer; unter den Schutzbar gen. Milchling zu Treis an der Lumda und Sichertshausen - 8 1/2 Albus Kopfsteuer und 2 Albus 8 Heller Vermögenssteuer; unter Johann Jost von Weitershausen zu Kestrich und Gleimenhain 4 1/2 Albus Kopfsteuer und 10 Heller Vermögenssteuer; unter Johann von Windhausen zu Winnerod - 8 Albus Kopfsteuer.
Bei Erhebung des zweiten Steuerziels bezahlen die Hintersassen des Adels einschließlich der Juden 1154 fl. 16 Albus 5 Heller. Im Gericht Roth und Breidenstein geben die Juden Isaac und David jeder von 100 fl. je 14 Albus, Mayer zahlt von 200 fl. 1 fl. 1 Albus.
Bei der Erhebung des dritten Ziels zahlen Isaac und David zu Roth jeder von 100 fl. je 9 Albus 4 Heller, Mayer ebenda gibt von 200 fl. 18 Albus 8 Heller.

Weitere Angaben

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Türkensteuerzahlung der Juden im Oberfürstentum Hessen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5933_tuerkensteuerzahlung-der-juden-im-oberfuerstentum-hessen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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