Irrung zwischen dem Juden Moscha zu Helmarshausen und dem dortigen Amtmann
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Regest
[Um den 21. November] 1593 beschwert sich der Jude Moscha aus Helmarshausen bei Statthalter und Räten zu Kassel über den Sohn des Helmarshäuser Amtmanns, der ihn etliche Tage zuvor auf freier Straße überfallen und mehrfach mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen hat. Der Amtmann selbst verhindert, daß Moscha zu einer Behausung kommt und hat vereitelt, daß Bürgermeister und Rat ein für den Landgrafen bestimmtes Geschenk bei Moscha kauften.
In einer zweiten Supplik wiederholt Moscha seine Klage und fügt hinzu, daß der Amtmann ihn vor den Rat zu Helmarshausen hat laden lassen, wo er ihn öffentlich als Dieb und Schelm bezeichnet und mit Ausweisung aus der Stadt bedroht hat.
Am 8. Dezember antwortet der Amtmann den Kasseler Räten auf ihre Anfrage vom 21. November und berichtet, daß sich Moschas Bruder Abraham vor wenigen Tagen bei ihm beschwert hat, daß ihm sein kleiner Bruder, der sich bei Moscha aufhält, während seiner Abwesenheit ein Viertel Fleisch aus der Wohnung gestohlen hat. Obwohl seine Frau den Jungen beobachtet hat und ihm "auf frischen fueß" weinend nachgelaufen ist, hat sie das Fleisch nicht wieder bekommen. Darauf hat der Amtmann Moscha auf der Straße angesprochen, ihn wegen des Fleischs und sonstiger loser Händel zur Rede gestellt und zu ihm gesagt, "ihr juden ruehmet euch Abrahambs sahmens", doch wenn er sich nicht besser aufführte, werde er ihn in Haft nehmen. Darauf hat Moscha aber nur den Kopf aufgeworfen und ganz höhnisch "jaha" gesagt, weswegen ihm der Sohn des Amtmanns mit bloßer Hand von hinten den Hut vom Kopf geschlagen hat. Moscha lügt, wenn er behauptet, mehrfach ins Gesicht geschlagen worden zu sein. Auch seine Angaben über den verhinderten Geschenkkauf sind unrichtig. Der Rat hat vielmehr für Landgraf Moritz anläßlich seines Besuchs zur Entgegennahme der Erbhuldigung bei Moscha "einen gar geringen becher, welcher kein ansehens gehatt", kaufen wollen, doch ist die Schenkung unterblieben, weil der Landgraf nicht selbst gekommen ist und der Becher für eine Versendung als Geschenk zu minderwertig war.
Richtig ist hingegen, daß der Amtmann Moscha vor Bürgermeister und Rat zur Rede gestellt und dieser sich dessen, was ihm dort gesagt worden ist, nicht zu rühmen hat. Der Amtmann hat ihn wegen seiner unbegründeten Klagen und "seines verlogenen mauls halber" gescholten. Im übrigen "halten sich die juden diß orts einer jegen den andern mit schelten und schmehen also, daß sie pillicher des teuffels alß Abrahambs sahme genennet werden muchten".
Bürgermeister und Rat von Helmarshausen bestätigen die Angaben des Amtmanns über den verhinderten Becherkauf.
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„Irrung zwischen dem Juden Moscha zu Helmarshausen und dem dortigen Amtmann“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5931_irrung-zwischen-dem-juden-moscha-zu-helmarshausen-und-dem-dortigen-amtmann> (aufgerufen am 25.11.2025)
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