Abzugsgeld des Juden Salomon zu Ober-Eschbach

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28494  
Laufzeit / Datum
1593 August 30/September 9
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Jude Salamon zu 0bereschbach, der die Grafschaft mit Weib und Kind verlassen muß, nachdem ihm der Landbereiter zu Rodheim den Schutz aufgekündigt hat, berichtet Räten und Befehlhabern zu Hanau, daß der Landbereiter anfangs ein Abzugsgeld von 4 fl. gefordert, ihn dann aber an die hanauische Kanzlei verwiesen hat.
Dort ist Salamon ohne Bescheid wieder fortgeschickt worden und hatte gehofft, daß es in Ansehung seiner Armut und des im navarrischen Feldzug erlittenen Schadens dabei sein Bewenden haben würde.
Jetzt aber haben ihm die Räte, die der Landbereiter vermutlich aus Haß und Neid falsch unterrichtet hat, 44 fl. abgefordert. Salamon, der nur "ein schlecht bauerhüttlein" und 60 fl. Außenstände besitzt, von denen aber noch eigene Schulden von 31 fl. zu bezahlen sind, bittet, ein seiner Armut angemessenes Abzugsgeld festzusetzen.
Darauf wird der Schultheiß zu Rodheim angewiesen, diese Angaben zu prüfen und ein der Lage angepaßtes Abzugsgeld zu berechnen. 1#Ein undatierter Dorsalvermerk auf dem Schreiben besagt, daß Salamon binnen zwei Monaten 15 fl. [Abzugsgeld] sowie 4 fl. Schutzgeld zahlen soll.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Abzugsgeld des Juden Salomon zu Ober-Eschbach“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5928_abzugsgeld-des-juden-salomon-zu-ober-eschbach> (aufgerufen am 26.11.2025)

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