Strafe des Juden Seligmann zu Haarhausen wegen Störung der Feiertagsruhe zu Borken
HStAM Rechnungen II Nr. Borken 4
Laufzeit / Datum
1593 [Mai 24/Juni 3] Bearbeitung
Uta LöwensteinStückangaben
Regest-Typ
Rechnungseintrag
Regest
Der Jude Seligman zu Haarhausen muß dem Rentmeister zu Borken 5 fl. Strafe zahlen, weil er am Himmelfahrtstag nach Borken gekommen ist und dort während der Predigt "seinen kauffschlagk getrieben" hat.
Archivangaben
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Strafe des Juden Seligmann zu Haarhausen wegen Störung der Feiertagsruhe zu Borken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5921_strafe-des-juden-seligmann-zu-haarhausen-wegen-stoerung-der-feiertagsruhe-zu-borken> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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