Strafe des Juden Seligmann zu Haarhausen wegen Störung der Feiertagsruhe zu Borken

HStAM Rechnungen II Nr. Borken 4  
Laufzeit / Datum
1593 [Mai 24/Juni 3]
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Rechnungseintrag

Regest

Der Jude Seligman zu Haarhausen muß dem Rentmeister zu Borken 5 fl. Strafe zahlen, weil er am Himmelfahrtstag nach Borken gekommen ist und dort während der Predigt "seinen kauffschlagk getrieben" hat.

Indizes

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Strafe des Juden Seligmann zu Haarhausen wegen Störung der Feiertagsruhe zu Borken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5921_strafe-des-juden-seligmann-zu-haarhausen-wegen-stoerung-der-feiertagsruhe-zu-borken> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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