Aufnahme des Juden Lewe in Felsberg
Stückangaben
Regest
Am 21. Mai 1592 teilt Landgraf Wilhelm von Hessen-Kassel seinen Beamten zu Felsberg mit, daß der Jude Lewe für den Fall, daß ihm erlaubt wird, sich in Felsberg niederzulassen, versprochen hat, neben dem jährlichen Schutzgeld und der Silberlieferung für die herrschaftliche Münze 20 Goldstücke zum Einzug zu zahlen. Da Lewe nach Auskunft des Münzmeisters bisher stets ein guter Silberlieferant war, will Landgraf Wilhelm ihn in Felsberg aufnehmen, sofern die dortigen Beamten keine ernsten Bedenken vorzubringen haben.
Am 22. Mai antworten Rentmeister und Schultheiß, daß sie gegen die Niederlassung des Lewe von Kirchberg in Felsberg keine Einwände haben. Daraufhin wird Lewe noch am gleichen Tage zu den oben genannten Bedingungen aufgenommen. Seine Silberlieferung soll wie bisher 10 Mark betragen.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Aufnahme des Juden Lewe in Felsberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5881_aufnahme-des-juden-lewe-in-felsberg> (aufgerufen am 27.11.2025)
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