Strafen für Hans Rodtleder zu Niederurff und die von Urffschen Hofmänner auf dem Gilserhof wegen Vergehen gegen Juden

HStAM Rechnungen II Nr. Borken 4  
Laufzeit / Datum
1591
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Rechnungseinträge

Regest

Der Rentmeister zu Borken büßt Hans Rodtleder von Niederurff mit 4 fl., weil er sich im Bierhaus zu Englis vollgesoffen hat und danach dem dortigen Juden ins Haus gerannt ist und ihm "allerhandt ungebur erzeigt" hat.
Die von Urffschen Hofmänner auf dem Gilserhof sollen 5 fl. Buße geben, weil das Gesinde vom Sohn des Juden zu Dillich Würfel verlangt und ihm, als er sie verweigerte, "sein wehr" abgenommen und ihn damit auf den Kopf geschlagen hat.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Strafen für Hans Rodtleder zu Niederurff und die von Urffschen Hofmänner auf dem Gilserhof wegen Vergehen gegen Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5828_strafen-fuer-hans-rodtleder-zu-niederurff-und-die-von-urffschen-hofmaenner-auf-dem-gilserhof-wegen-vergehen-gegen-juden> (aufgerufen am 25.11.2025)

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