Klage der Witwe des Reipp von Lehrbach gegen den Juden Baruch zu Nieder-Ohmen

HStAM Protokolle Nr. II Marburg A 2 Bd. 10  
Laufzeit / Datum
1587 Juni 23/Juli 3
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleinträge

Regest

Reipp von Lehrbachs Witwe klagt vor der Kanzlei Marburg gegen den Juden Baruch zu Niederohmen, der ihr ein Darlehen von 240 fl. bei Michael Gutacker [zu Grünberg?] vermittelt hat, ihr aber eine Schuldverschreibung über die anfangs von ihr gewünschte Summe von 300 fl. hat ausstellen lassen. Da Gutacker die Zinsen von 300 fl. von ihr fordert, vermutet sie, daß Baruch von ihm auch die volle Summe erhalten, ihr aber nur 240 fl. weitergegeben hat.
Als sie sich bei einer früheren Gelegenheit Geld bei Baruch geliehen hat, mußte sie ihm dafür etliches Silbergeschirr verpfänden, das sie später, als sie Baruch bezahlte, von einem anderen Juden, an den es Baruch versetzt hatte, bis auf einen goldenen Becher zurückbekommen hat. Baruch hat ihr seinerzeit versprochen, ihr den Becher binnen vier Wochen wieder zu beschaffen oder ihr 240 fl. zu geben. Jetzt fordert die Witwe das Geld.
Gutacker erklärt dazu, daß ihn nur die Schuldverschreibung etwas angeht, alles andere sei Sache der Witwe und des Juden. Baruch antwortet, daß die Verschreibung nicht ohne Wissen und Kenntnis der Witwe zustande gekommen ist und verweist sie an Gutacker. Was den Becher angeht, so ist ihm dieser in einem vor dem Rentmeister zu Alsfeld geschlossenen Vergleich als Ausgleich für den Verlust zugesprochen worden, den er durch die ihm bei Rückzahlung des Darlehens von der Witwe ausgehändigten Münzen erlitten hat. Die von ihr vorgelegte Verschreibung über die 240 fl. ist, weil ihm abgenötigt, nichtig und kraftlos.
Auf Nachfrage bekennt Baruch, daß er für seine Mühe bei der Vermittlung des Darlehens 60 fl. von den 300 fl. für sich behalten hat. Darauf werden Baruch und die Witwe auf den Klageweg verwiesen, sofern sie auf ihren gegenseitigen Forderungen bestehen.
Auch der Jude Manaß, der das Protokoll einer Zeugenvernehmung durch den Keller zu Amöneburg vorlegt und von der Witwe 28 fl. fordert, wird, da die Beklagte die Schuld bestreitet und das Protokoll nicht anerkannt wird, an das Gericht gewiesen.

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Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Klage der Witwe des Reipp von Lehrbach gegen den Juden Baruch zu Nieder-Ohmen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5676_klage-der-witwe-des-reipp-von-lehrbach-gegen-den-juden-baruch-zu-nieder-ohmen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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