Der Schultheiß zu Roßdorf wird angewiesen, der Frau von Zippers Hans einen Teil des hinterlegten Judengelds auszuhändigen
HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 6
Laufzeit / Datum
1578 Dezember 4 Bearbeitung
Uta LöwensteinStückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Der Oberamtmann zu Hanau weist den Schultheißen zu Roßdorf an, der Frau von Zippers Hans von den 13 1/2 fl. hinterlegtem Judengeld 6 fl. zur Zahlung an die Herrschaft auszuhändigen.
Weitere Angaben
1578-1579 Bl. 182r
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Schultheiß zu Roßdorf wird angewiesen, der Frau von Zippers Hans einen Teil des hinterlegten Judengelds auszuhändigen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5079_der-schultheiss-zu-rossdorf-wird-angewiesen-der-frau-von-zippers-hans-einen-teil-des-hinterlegten-judengelds-auszuhaendigen> (aufgerufen am 27.11.2025)
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