Kaiser Rudolf II. bestätigt das ihm von der Judenschaft des Deutschen Reiches vorgelegte Privileg
Stückangaben
Regest-Typ
Gleichzeitige Abschrift eines vom Rat der Stadt Frankfurt gefertigten und besiegelten Transsumpts vom 7. Mai 1600 sowie ein vom Rat der Stadt Frankfurt am 1. Februar 1608 beglaubigter und besiegelter Druck
Regest
Kaiser Rudolf II. bestätigt das ihm von der Judenschaft des Deutschen Reiches vorgelegte und im folgenden inserierte Privileg, das Kaiser Karl V. den Juden am 3. April 1544 gewährt hat. Er erhöht die Strafe für Übertretungen von 50 auf 60 Mark lötigen Goldes.
Ausstellungsort
Breslau
Weitere Angaben
beglaubigte Abschrift Ende 16. Jh., Z 16 Urkundenabschriften, Hanau Pak. 2.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge α Nr. 611
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Kaiser Rudolf II. bestätigt das ihm von der Judenschaft des Deutschen Reiches vorgelegte Privileg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4946_kaiser-rudolf-ii-bestaetigt-das-ihm-von-der-judenschaft-des-deutschen-reiches-vorgelegte-privileg> (aufgerufen am 26.11.2025)
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