Im Anschlag zur Erhebung der Türkensteuer wird festgelegt, wie viel die Juden in Hessen-Kassel zahlen sollen
Stückangaben
Regest-Typ
Druck d.Z
Regest
Im Anschlag zur Erhebung der auf dem Reichstag bewilligten sechsjährigen Türkensteuer wird unter anderem festgelegt, daß in der Landgrafschaft Hessen-Kassel jeder Jude, jung oder alt, zum ersten Ziel 1/2 fl. erlegen soll, wobei die Reichen den Armen zu helfen haben. Zu allen folgenden Zielen sind von je 100 fl. Vermögen 2 Schreckenberger zu zahlen, doch soll "hiermit ihr wucher unbekrefftigt sein".
Ausstellungsort
Treysa
Weitere Angaben
vgl. auch HStAM, 17 I Alte Kasseler Räte Nr. 2150 und 110 Biedenkopf Acc.1891/14 B Nr. 95; Abschriften in 73 - v3071921
Vorprovenienzen
110 Biedenkopf Acc.1891/14 B Nr. 95; Abschriften in 73 - Landstände Nr. 9 und 74 - Obersteuereinnehmer Nr. 11.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Regestdruck
Blöcher, Verzeichnis zur Türkensteuer, S.86-88.
Indizes
Orte
Sachbegriffe
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Im Anschlag zur Erhebung der Türkensteuer wird festgelegt, wie viel die Juden in Hessen-Kassel zahlen sollen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4893_im-anschlag-zur-erhebung-der-tuerkensteuer-wird-festgelegt-wie-viel-die-juden-in-hessen-kassel-zahlen-sollen> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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