Auf dem Landtag zu Treysa werden die Abgaben der Juden im Rahmen der Türkenschatzung beschlossen

HStAM 17 I Alte Kasseler Räte Nr. 3723  
Laufzeit / Datum
1566 Mai 29
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Druck d.Z

Regest

Auf dem Landtag zu Treysa wird hinsichtlich der Türkensteuererhebung beschlossen, daß von den unter dem Adel gesessenen Juden ein jeder, jung oder alt, zur eilenden Hilfe 1 fl. und von je 100 fl. Vermögen 1/2 fl. geben soll, wobei die Reichen den Armen zu helfen haben und "ir wucher damit unbekrefftiget" sein soll. Zur beharrlichen dreijährigen Hilfe soll jeder Jude zu jedem Ziel 9 Albus von je 100 fl. Vermögen, mithin zu drei Zielen 1 fl. von 100 fl. erlegen.

Weitere Angaben

Druck und Abschrift; vgl. auch HStAM, 73 Landstände Nr. 7 und Rommel, Hess. Gesch. Bd. 5 S. 269

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Auf dem Landtag zu Treysa werden die Abgaben der Juden im Rahmen der Türkenschatzung beschlossen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4159_auf-dem-landtag-zu-treysa-werden-die-abgaben-der-juden-im-rahmen-der-tuerkenschatzung-beschlossen> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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