Auf dem Landtag zu Treysa werden die Abgaben der Juden im Rahmen der Türkenschatzung beschlossen
Stückangaben
Regest-Typ
Druck d.Z
Regest
Auf dem Landtag zu Treysa wird hinsichtlich der Türkensteuererhebung beschlossen, daß von den unter dem Adel gesessenen Juden ein jeder, jung oder alt, zur eilenden Hilfe 1 fl. und von je 100 fl. Vermögen 1/2 fl. geben soll, wobei die Reichen den Armen zu helfen haben und "ir wucher damit unbekrefftiget" sein soll. Zur beharrlichen dreijährigen Hilfe soll jeder Jude zu jedem Ziel 9 Albus von je 100 fl. Vermögen, mithin zu drei Zielen 1 fl. von 100 fl. erlegen.
Weitere Angaben
Druck und Abschrift; vgl. auch HStAM, 73 Landstände Nr. 7 und Rommel, Hess. Gesch. Bd. 5 S. 269
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Auf dem Landtag zu Treysa werden die Abgaben der Juden im Rahmen der Türkenschatzung beschlossen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4159_auf-dem-landtag-zu-treysa-werden-die-abgaben-der-juden-im-rahmen-der-tuerkenschatzung-beschlossen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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