Der Jude Joseph von Eltville bekundet seine Aufnahme zu Windecken
Stückangaben
Regest
Der Jude Joseph von Eltville (Eltveldt) bekundet, daß ihn Graf Philipp von Hanau laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tage mit seiner Frau Feigel gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 4 fl. zu Windecken aufgenommen hat. Verleiht er Geld ohne ein Pfand zu nehmen, soll er den Betrag im Beisein des Schuldners ins Judenbuch der Kanzlei Hanau eintragen lassen. Im übrigen gelten die üblichen Schutzbestimmungen der Grafschaft Hanau.
Ausfertigung
Ausfertigung, Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel.
Archivangaben
Altsignatur
86 Hanauer Nachträge Nr. 27823.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Jude Joseph von Eltville bekundet seine Aufnahme zu Windecken“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3856_der-jude-joseph-von-eltville-bekundet-seine-aufnahme-zu-windecken> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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