Für die Türkensteuer soll von jedem Juden u.a. 1 fl. erhoben werden

HStAM 81 Nr. A/207/1  
Laufzeit / Datum
[1524 vor Juni 25]
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Druck

Regest

In einer Graf Philipp von Hanau am 25. Juni 1524 zu Mainz übergebenen "notel einer gemeinen anlag wider den thürcken" heißt es unter anderem, daß von jedem Juden, jung oder alt, 1 fl. sowie 1 fl. von je 100 fl. seines Vermögens erhoben werden sollen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Für die Türkensteuer soll von jedem Juden u.a. 1 fl. erhoben werden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3215_fuer-die-tuerkensteuer-soll-von-jedem-juden-u-a-1-fl-erhoben-werden> (aufgerufen am 27.11.2025)

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