Für die Türkensteuer soll von jedem Juden u.a. 1 fl. erhoben werden
HStAM 81 Nr. A/207/1
Laufzeit / Datum
[1524 vor Juni 25] Bearbeitung
Uta LöwensteinStückangaben
Regest-Typ
Druck
Regest
In einer Graf Philipp von Hanau am 25. Juni 1524 zu Mainz übergebenen "notel einer gemeinen anlag wider den thürcken" heißt es unter anderem, daß von jedem Juden, jung oder alt, 1 fl. sowie 1 fl. von je 100 fl. seines Vermögens erhoben werden sollen.
Archivangaben
Altsignatur
81 A Regierung Hanau Nr. 207/1.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Für die Türkensteuer soll von jedem Juden u.a. 1 fl. erhoben werden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3215_fuer-die-tuerkensteuer-soll-von-jedem-juden-u-a-1-fl-erhoben-werden> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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