Graf Wilhelm von Katzenelnbogen bekundet, dass sein Gläubiger bei Nichtzahlung bei Juden Geld aufnehmen darf
Stückangaben
Regest
Graf Wilhelm von Katzenelnbogen und sein Amtmann zu St. Goar bekunden, daß sie dem Mainzer Bürger Henne Leist 78 Pfund Heller schulden, die er, falls sie nicht bis zum kommenden 11. November zurückgezahlt werden, bei Juden oder Kawerzen aufnehmen kann.
Ausfertigung
Ausfertigung, Pergament, mit abhängendem Siegel Graf Wilhelms von Katzenelnbogen, das Siegel des Amtmanns fehlt; die Ausfertigung ist durch Einschnitt kassiert.
Ausstellungsort
Rheinfels
Archivangaben
Altsignatur
Samtarchiv Schubl. 73, 5 (XI).
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Graf Wilhelm von Katzenelnbogen bekundet, dass sein Gläubiger bei Nichtzahlung bei Juden Geld aufnehmen darf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2360_graf-wilhelm-von-katzenelnbogen-bekundet-dass-sein-glaeubiger-bei-nichtzahlung-bei-juden-geld-aufnehmen-darf> (aufgerufen am 26.11.2025)
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