Graf Wilhelm von Katzenelnbogen bekundet, dass sein Gläubiger bei Nichtzahlung bei Juden Geld aufnehmen darf

HStAM Urk. 1 Nr. 1500  
Laufzeit / Datum
1345 Juni 12
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Graf Wilhelm von Katzenelnbogen und sein Amtmann zu St. Goar bekunden, daß sie dem Mainzer Bürger Henne Leist 78 Pfund Heller schulden, die er, falls sie nicht bis zum kommenden 11. November zurückgezahlt werden, bei Juden oder Kawerzen aufnehmen kann.

Ausfertigung

Ausfertigung, Pergament, mit abhängendem Siegel Graf Wilhelms von Katzenelnbogen, das Siegel des Amtmanns fehlt; die Ausfertigung ist durch Einschnitt kassiert.

Ausstellungsort

Rheinfels

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Graf Wilhelm von Katzenelnbogen bekundet, dass sein Gläubiger bei Nichtzahlung bei Juden Geld aufnehmen darf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2360_graf-wilhelm-von-katzenelnbogen-bekundet-dass-sein-glaeubiger-bei-nichtzahlung-bei-juden-geld-aufnehmen-darf> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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