Beibehaltung der Rezeptionsgelder für Juden und andere Angelegeheiten im Amt Homburg, 1832-1845
HHStAW 310 XIV c2 Nr. 33
Laufzeit / Datum
1832-1834, 1845 Bearbeitung
Hartmut HeinemannStückangaben
Regest
Beibehaltung der Rezeptionsgelder für Juden und Aufnahmeverbot für Juden ohne "solides" Gewerbe im Amt Homburg
Enthält u.a.
- Abweisung eines Gesuchs der israelitischen Gemeinde Homburg um Aufhebung der Rezeptionsgelder und Gleichstellung mit den Christen nach Abschaffung des Schutzgeldes 1827 unter Hinweis auf ihre fehlende Assimilationsbereitschaft, 1832
- Verordnung über das Verbot der Aufnahme von Trödel- und Schacherhandel treibenden Juden im Amt Homburg, 1834
- Ablehnung des Gesuchs des Löser Löwenthal um Aufnahme als Bürger der Stadt Homburg und um Heiratserlaubnis gemäß der Verordnung von 1834, 1845
- Aufgabe des erlernten Handwerks durch 10 von 18 jüdischen Gesellen im Amt Homburg (nur Hinweis), 1834
Nachweise
Edition
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Beibehaltung der Rezeptionsgelder für Juden und andere Angelegeheiten im Amt Homburg, 1832-1845“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/1653_beibehaltung-der-rezeptionsgelder-fuer-juden-und-andere-angelegeheiten-im-amt-homburg-1832-1845> (aufgerufen am 26.11.2025)
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