Antwort der Stadt Fritzlar auf eine Anfrage von Landgraf Wilhelm von Hessen zum Judenwucher
Stückangaben
Regest
Die Stadt Fritzlar teilt Landgraf Wilhelm von Hessen auf Anfrage mit, dass das mainzische Privileg gegen den Judenwucher, das im Stadtbereich Geltung hat, keinesfalls auf hessischem Gebiet angewandt werden soll, sondern den hessischen Juden nur mitgeteilt wurde, damit sie sich bei Geschäften mit Fritzlarer Bürgern danach richten können. Die Stadt betont, dass das Privileg nur milde gehandhabt wird und die Juden nach Abschluss rechtmäßiger Verträge nicht hindert, und beklagt, dass die hessischen Beamten jede Amtshilfe zur Durchsetzung der Verordnung verweigern.
Ausfertigung
Papier mit aufgedrücktem Verschlusssiegel
Ausstellungsort
Fritzlar
Archivangaben
Arcinsys-ID
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Antwort der Stadt Fritzlar auf eine Anfrage von Landgraf Wilhelm von Hessen zum Judenwucher“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14897_antwort-der-stadt-fritzlar-auf-eine-anfrage-von-landgraf-wilhelm-von-hessen-zum-judenwucher> (aufgerufen am 25.11.2025)
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