Antwort der Stadt Fritzlar auf eine Anfrage von Landgraf Wilhelm von Hessen zum Judenwucher

HStAM 4 f Staaten M Nr. Mainz 210  
Laufzeit / Datum
1576 Dezember 3
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Die Stadt Fritzlar teilt Landgraf Wilhelm von Hessen auf Anfrage mit, dass das mainzische Privileg gegen den Judenwucher, das im Stadtbereich Geltung hat, keinesfalls auf hessischem Gebiet angewandt werden soll, sondern den hessischen Juden nur mitgeteilt wurde, damit sie sich bei Geschäften mit Fritzlarer Bürgern danach richten können. Die Stadt betont, dass das Privileg nur milde gehandhabt wird und die Juden nach Abschluss rechtmäßiger Verträge nicht hindert, und beklagt, dass die hessischen Beamten jede Amtshilfe zur Durchsetzung der Verordnung verweigern.

Ausfertigung

Papier mit aufgedrücktem Verschlusssiegel

Ausstellungsort

Fritzlar

Indizes

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Antwort der Stadt Fritzlar auf eine Anfrage von Landgraf Wilhelm von Hessen zum Judenwucher“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14897_antwort-der-stadt-fritzlar-auf-eine-anfrage-von-landgraf-wilhelm-von-hessen-zum-judenwucher> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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