Quittung des Joseph Herch zu Schlüchtern
HStAM 83 Konsistorium Hanau Nr. 11131
Laufzeit / Datum
1750 Oktober 20 Bearbeitung
Uta LöwensteinStückangaben
Regest
Empfangen von H[errn] Gegenschließer Pfaffe wegen Wolf Weißgerber dahier die mir schon ein Jahr schuldig geweßenen 4 fl., sage vier Gulden, welche Gedachtem wahr auf ein Oberbeth geliehen und ihme heute wiederum herausgegeben, nebst 15 xr [Kreuzer] Interessen zahlet mir Herr Gegenschließer, über welche 4 fl 15 xr ihnen bestens quittire und bescheine. Schlüchtern d[en] 20ten 8bris 1750.
Weillen Jud Joseph Herch das Teutschschreiben unerfahren, hat er mich gebethen, dieße Quittung seinetwegen zu schreiben und unterschreiben, jedoch mir ohne Praejudiz. Seckel Levi, Jud[en] Rab[iner] dahier.
Weillen Jud Joseph Herch das Teutschschreiben unerfahren, hat er mich gebethen, dieße Quittung seinetwegen zu schreiben und unterschreiben, jedoch mir ohne Praejudiz. Seckel Levi, Jud[en] Rab[iner] dahier.
Archivangaben
Altsignatur
Rep. V Gefach 456-459 Ordn. Nr. 120; L. A. unverzeichnet
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 841.
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Quittung des Joseph Herch zu Schlüchtern“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14891_quittung-des-joseph-herch-zu-schluechtern> (aufgerufen am 26.11.2025)
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