Schutzgeldzahlungen armer Witwen

HStAM 71 Hessen-Rotenburgische Rentkammer Nr. 642  
Laufzeit / Datum
1759 Januar 30 - Juni 12
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Am 30. Januar 1759 bittet die Witwe des Salomon Simon zu Iba, die an die 24 Jahre 4 Rtl. 8 albus Schutz- und Federlappengeld bezahlt hat, bis ihr vor einigen Jahren Armuts halber die Hälfte erlassen wurde, um Erlass der bisherigen Zahlungen, da sie nach dem Tode ihres Mannes, der ihr nur vier unmündige Kinder hinterlassen hat, als Frau nicht im Stande ist etwas zu verdienen, sondern davon leben muss, was gutherzige Leute ihr geben.
Am 3. Februar 1759 berichtet der Amtmann Brandenstein, dass Bitten um Zahlungserlass in Hessen-Kassel wie folgt behandelt werden: Wenn die Vermögensumstände der Witwe gut sind, der Handel ihres Mannes durch ihre Söhne, Kinder oder Knechte fortgeführt werden kann, muss sie zahlen wie zuvor. Kann die Witwe das Gewerbe ihres Mannes nicht fortführen, zahlt sie die Hälfte der bisherigen Abgabe. Ist die Witwe arm, aber jung genug, sich durch Handarbeit etwas hinzuzuverdienen, zahlt sie 1/6 oder 1/8 des bisherigen Beitrags ihres Mannes. Ist sie arm, alt und auf kleine Dienstleistungen und Almosen angewiesen, werden ihr die Zahlungen ganz erlassen.
Am 12. Juni 1759 lässt der Landgraf erklären, er wünsche von den Gesuchen der Judenwitwen nicht länger behelligt zu werden, die Rentkammer möge nach den hessen-kasselischen Gepflogenheiten verfahren.

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 660.

Indizes

Orte

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Schutzgeldzahlungen armer Witwen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14704_schutzgeldzahlungen-armer-witwen> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/14704